Seit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 sind Adelstitel in Deutschland offiziell abgeschafft. Ehemalige Adelstitel wie „Graf“, „Freiherr“ oder „Prinz“ sind seither kein Standesmerkmal mehr, sondern wurden Bestandteil des bürgerlichen Nachnamens. Sie sind rechtlich Namen wie jeder andere – und können entsprechend auch durch Adoption, Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft weitergegeben oder übernommen werden.
Obwohl es sich heute bei diesen Titeln um gewöhnliche Namensbestandteile handelt, gibt es eine Besonderheit: sie werden geschlechtsabhängig angepasst, was sie von anderen bürgerlichen Namen unterscheidet. So ist die Ehefrau eines Freiherren eine Freifrau und die Tochter eine Freiin.
Österreichische Staatsbürger, die in Deutschland heiraten oder adoptiert werden, können diese Namenszusätze nicht in ihre österreichischen Ausweisdokumente eintragen lassen. In Österreich sind Adelstitel und adelsbezogene Namensbestandteile vollständig abgeschafft. Zwar dürfen österreichische Bürger in Deutschland einen solchen Namen führen, allerdings wird er in amtlichen österreichischen Dokumenten auf den reinen bürgerlichen Nachnamen ohne Titelzusätze reduziert.